Schulstraße 6, 09577 Niederwiesa

Ausschreibung VDS-Nachwuchspreis 2024

Herren Fußball-EM in Deutschland, Olympische und Paralympische Spiele in Frankreich - drei Großereignisse, die nicht nur Sportfans faszinierten, sondern Menschen aus aller Welt vereinten. Diese internationalen Veranstaltungen schaffen besondere Momente für alle Menschen, die weit über den Sport hinausgehen. Sie beweisen damit ihre wichtige soziale und gesellschaftliche Bedeutung.

Eingereicht werden können Beiträge zum Thema „Der Sportsommer der Superlative“ in allen Darstellungsformen und aus allen Kanälen. Sowohl Zeitungsbeiträge, TV- oder Videobeiträge, Online-Veröffentlichungen wie Blog-Beiträge oder Hörfunkberichterstattung sind möglich. Mitmachen können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen.  Teilnahmeberechtigt sind Nachwuchsjournalist*innen der Jahrgänge 1997 oder jünger. Die Mitgliedschaft im VDS ist nicht erforderlich.

Der VDS-Nachwuchspreis wird vom DOSB mit insgesamt 4.500 Euro unterstützt. Der Sieger erhält 2.000 Euro, der Zweitplatzierte 1.500 Euro und der Drittplatzierte 1.000 Euro.

Teilnahmebedingungen für den vom DOSB geförderten VDS-Nachwuchspreis:

  • Der Beitrag muss zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2024 veröffentlicht worden sein.
  • Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Rücksendung eingesandter Datenträger erfolgt nicht.
  • Bei der Definition von Sport gilt die DOSB-Satzung und es sind die ethischen Maßstäbe des DOSB zugrunde zu legen.
  • Die Teilnahme am VDS-Berufswettbewerb setzt voraus, dass die vorstehenden Bedingungen anerkannt werden. Arbeiten können abgelehnt werden, wenn sie nicht der Ausschreibung entsprechen.
  • Die prämierten Beiträge werden ausschließlich für den Wettbewerb und seine publizistische Auswertung durch den VDS und den DOSB genutzt.
  • Die Teilnehmer können keinen Anspruch auf Honorar erheben.
  • Einsendeschluss für die VDS-Berufswettbewerbe ist der 31. Januar 2025.

Einsendungen sind per E-Mail, mittels WeTransfer o.ä. möglich und müssen enthalten:

Die Einsendungen sind zu richten an:
Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) e.V.
VDS-Nachwuchspreis
E-Mail: office(at)sportjournalist.de

(Quelle: DOSB / VDS)

Vollversammlung der Deutschen Sportjugend wählt neuen Vorstand

Die Vollversammlung der Deutschen Sportjugend (dsj) fand am 26. und 27. Oktober in Kooperation mit der Hamburger Sportjugend in der Katholischen Akademie in Hamburg statt. Über 237 Delegierte der Mitgliedsorganisationen trafen sich, um den neuen Vorstand für die kommenden zwei Jahre zu wählen und sich über wichtige Themen im Bereich Sport und Jugend auszutauschen. 

Im Rahmen der Vorstandswahlen wurde Stefan Raid (54) mit 90,8 Prozent der Stimmen zum ehrenamtlichen Vorsitzenden der dsj gewählt. Der Bankkaufmann aus Hamburg bringt umfangreiche Erfahrungen aus seiner bisherigen Amtszeit und seiner Tätigkeit in der Deutschen Basketballjugend mit. In seiner Dankesrede betonte Raid: „Ich freue mich über das erneute Vertrauen und darauf, gemeinsam mit meinen Vorstandskolleg*innen die Herausforderungen im Kinder- und Jugendsport anzugehen.“ 

Neben Stefan Raid wurde Kiki Hasenpusch (32; deutsche motorsport jugend) mit 82,8 Prozent der Stimmen als 2. ehrenamtliche Vorsitzende gewählt. Als weitere ehrenamtliche Vorstandsmitglieder für die Wahlperiode 2024-2026 sind Benny Folkmann (45; Deutscher Fußball-Bund), Carolin Giffhorn (27; Sportjugend Niedersachsen), Julian Lagemann (27; Sportjugend Nordrhein-Westfalen) und Luca Wernert (26; Special Olympics) wiedergewählt worden. Neu im Vorstand ist Leandra Götz (21; Sportjugend Rheinland-Pfalz). Katrin Bunkus trat nicht erneut an.  

Strukturprozess für eine zukunftsfähige dsj 

Im Rahmen der Vollversammlung wurde auch ein umfassender Strukturprozess vorgestellt, der die dsj modern und zukunftsfähig aufstellen soll. Ein zentrales Ergebnis dieses Prozesses war die Entwicklung einer neuen Jugendordnung.  

Die Neufassung stärkt die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen gegenüber extremistischen Angriffen. Zudem wurde ein neues Vorstandsmodell entwickelt, das eine klare Rollenteilung zwischen Haupt- und Ehrenamt vorsieht und die Handlungsfähigkeit der dsj verbessert. Das neue Modell sieht vor, dass Ehren- und Hauptamt Teil des Vorstands sind. Die beiden hauptamtlichen Vorstandsmitglieder werden von den gewählten ehrenamtlichen Vorständen berufen. Zusätzlich wurde eine Jugendquote eingeführt, sodass junge Menschen sich in Zukunft noch stärker in die Arbeit der dsj einbringen können. 

„Wir sind überzeugt, dass diese Veränderungen dazu beitragen werden, unsere Organisation zu stärken und uns besser auf zukünftige Herausforderungen im Kinder- und Jugendsport vorzubereiten“, so Raid abschließend. 

Engagiert & bewegt mit Courage - Ein Blick in die Zukunft 

Unter dem Motto „engagiert & bewegt mit Courage“ setzte die dsj während dieser Vollversammlung wichtige Impulse für die Zukunft des Kinder- und Jugendsports in Deutschland. Die Veranstaltung bot Raum für den Austausch zwischen Landessportjugenden, Jugendorganisationen der Spitzenverbände, den Verbänden mit besonderen Aufgaben sowie weiteren gesellschaftlichen Akteur*innen. Zu den Gästen zählten auch zahlreiche Vertreter*innen aus Politik und Gesellschaft, die die Bedeutung von Sport als verbindendes Element in der Gemeinschaft unterstreichen. 

Die drei zentralen Schwerpunkte der dsj spiegelten sich im Motto wider: Das Engagement junger Menschen wird gefördert, um sie als aktive Gestalter*innen ihrer sportlichen Umgebung zu stärken. Gleichzeitig wird Bewegung als Grundbedürfnis von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt gerückt, um ihre ganzheitliche Entwicklung zu unterstützen. Schließlich fordert die dsj ein sportliches Handeln mit Courage, das sich klar gegen Hass, Hetze und Gewalt positioniert und Werte wie Fairness und Respekt fördert. 

Im Rahmen der Vollversammlung fand auch ein Podiumsgespräch mit dem Titel „Wir sind nicht neutral“ statt, bei dem prominente Gäste, wie der deutsche Politikwissenschaftler Dr. Özgür Özvatan, die Referatsleiterin für Jugend- und Sportpolitik bei der Sportjugend Hessen, Geli Ribler und Aenne Kopprasch, Projektleiterin Z:T beim Landessportbund Thüringen über das Thema Haltung zeigen im Sport diskutierten. 

Delegierte der Deutschen Sportjugend beschließen finanzielle Weichenstellung und Einführung von Aufwandsentschädigungen für den Vorstand 

Neben den Beschlüssen zu Änderungen des Vorstandsmodells und den Wahlen standen der Bericht des Vorstands für den Zeitraum Oktober 2023 - Oktober 2024, der Bericht der Jahresrechnung 2023 und die Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2025 auf der diesjährigen Tagesordnung. Die Delegierten der Vollversammlung entlasteten den dsj-Vorstand einstimmig. Zudem stimmten sie einem Antrag der Sportjugend Nordrhein-Westfalen zur Einführung der Möglichkeit zur Zahlung von pauschalen Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Mitglieder des dsj-Vorstandes zu. 

Der erste Tag der Vollversammlung endet mit einem Senatsempfang und einem Abend der Sportjugend Hamburg. Am Sonntag (27.10.) standen neben dem Thema „Sport im schulischen Ganztag“ noch die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2025 mit rund 17. Mio. Euro auf der Tagesordnung. 

(Quelle: dsj)

Gegen Gewalt im Sport - DOSB stellt Safe Sport Code vor

Der DOSB geht den nächsten Schritt im Kampf gegen interpersonale Gewalt im Sport. Mit dem Safe Sport Code für den organisierten Sport, den der DOSB heute veröffentlicht hat, will der Dachverband des deutschen Sports erstmals die verbandsrechtliche Grundlage schaffen, um interpersonale Gewalt im Sport auch unterhalb der Strafrechtsschwelle rechtssicher ahnden und sanktionieren zu können.

„Das ist ein Meilenstein für den organisierten Sport in Deutschland. Gewalt hat in unseren Sportvereinen und -verbänden keinen Platz und ist mit unseren Werten nicht vereinbar. Allen Beteiligten sollte klar sein, dass wir jeglicher Form von Gewalt im Sport entschieden entgegentreten. Wer sich nicht daran hält, ist im Sport nicht willkommen und muss mit Sanktionen rechnen. Wir wollen mit dem Safe Sport Code einen Wandel einleiten, indem wir Vertrauen schaffen, indem wir im Sport eine Kultur des Hinsehens und des Handelns stärken und dabei kann der Safe Sport Code helfen", erklärt DOSB-Präsident Thomas Weikert.

Der Safe Sport Code verbietet interpersonale Gewalt in allen Erscheinungsformen (körperlich, seelisch, sexualisiert sowie durch Vernachlässigung) auch unterhalb der strafrechtlichen Schwelle und ermöglicht die sportrechtliche Sanktionierung unabhängig von der Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung. Aus Studien ist bekannt, dass interpersonale Gewalt im Sport meistens unterhalb der Strafbarkeitsgrenze des Strafrechts liegt, beispielsweise in Form rein schikanöser Trainingsanweisungen für Athlet*innen oder sexistischer Äußerungen. Der Safe Sport Code ermöglicht es in Zukunft, auch gegen diese Art von Fällen vorzugehen z.B. mit einem Lizenzentzug, einem Ausschluss aus der Organisation oder finanziellen Strafen gegen Täter*innen.

Der Code wird im Dezember der Mitgliederversammlung des DOSB zur Abstimmung vorgelegt und soll dort beschlossen werden. Der Safe Sport Code wird vom DOSB als sportartübergreifendes Musterregelwerk für alle Verbände und Vereine im organisierten Sport zur Verfügung gestellt, damit diese ihn für sich nutzen können. Bereits auf der vergangenen Konferenz der Landessportbünde am 11. / 12. Oktober in Schwerin haben alle 16 Landessportbünde in einem Beschluss ihre Unterstützung für den Code zugesichert und sich zudem eine Selbstverpflichtung auferlegt, bis spätestens Ende 2028 den Safe Sport Code auf ihren Mitgliederversammlungen zum Beschluss vorzulegen, mit dem Ziel, ihn in ihren Satzungen zu verankern.

Im Anhang des Codes sind sogenannte „Muster-Verhaltensregeln Safe Sport“ enthalten, die die Anwendung des Regelwerks im Vereins- und Verbandsalltag erleichtern sollen. Die Verhaltensregeln sind als Mindeststandard angelegt und bieten die Möglichkeit der Ergänzung, um sportartspezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Damit Sportorganisationen ihre Mitglieder und Mitarbeiter*innen rechtssicher an den Safe Sport Code binden können, ist eine Verankerung in der Satzung der jeweiligen Sportorganisation notwendig. Inwiefern die Organisation für die Untersuchung und Sanktionierung von Fällen von interpersonaler Gewalt eigene Strukturen aufbaut, wie z.B. ein Verbands-Schiedsgericht, oder damit eine externe Organisation, wie etwa das noch zu errichtende Zentrum für Safe Sport, beauftragt, liegt im Ermessen der jeweiligen Sportorganisation.

Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte und Dr. Caroline Bechtel (Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln) haben im Auftrag des Bundesinstituts für Sportwissenschaft sowie in Kooperation mit dem Deutschen Turner-Bund und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung 2023/24 einen Safe Sport Code erarbeitet. Dieser wurde in den vergangenen Monaten im Rahmen eines Stakeholderprozesses des DOSB von Univ.-Prof. Dr. Nolte und Dr. Bechtel weiterentwickelt und nun als Muster-Safe Sport Code für den organisierten Sport veröffentlicht.

Weiterführende Dokumente

Der Safe Sport Code für den organisierten Sport inkl. Muster-Verhaltensregeln

Weitere Informationen: www.safesport.dosb.de

(Quelle: DOSB)