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Sportfördergesetz auf der Zielgeraden

Nach mittlerweile vier Jahren intensiver Arbeit an der Spitzensportreform stehen die entscheidenden Wochen an: Noch vor der parlamentarischen Sommerpause Mitte Juli will der Bundestag das Sportfördergesetz beschließen. Damit steht die Neuordnung des Spitzensportsystems in Deutschland kurz vor dem Abschluss. Das Parlament schafft mit dem Sportfördergesetz erstmals auf Bundesebene eine eigenständige gesetzliche Grundlage für die Förderung und Steuerung des Leistungssports.

Das Sportfördergesetz und die geplante Spitzensportagentur können echte „Gamechanger“ für mehr Effizienz, mehr Flexibilität und mehr Verlässlichkeit im deutschen Spitzensportsystem sein. Um diese Ziele zu erreichen, muss das Gesetz aber noch an zentralen Stellen nachjustiert werden. Anlässlich der Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt am kommenden Mittwoch legt der DOSB konkrete Verbesserungsvorschläge für das Sportfördergesetz vor und appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, diese Vorschläge aufzugreifen und den Paradigmenwechsel im Spitzensport damit konsequent umzusetzen.

Die Forderungen des organisierten Sports

Ein zentraler Punkt ist die klare Verankerung der Finanzierungszuständigkeit des Bundes im Gesetz. Ohne ein eindeutiges Bekenntnis drohen weiterhin Unsicherheiten und mögliche Finanzierungslücken. Ziel ist es, die Spitzensportförderung von einer freiwilligen Aufgabe zu einer verbindlichen staatlichen Leistung weiterzuentwickeln. Damit würde nicht nur die langfristige Planung für Verbände gestärkt, sondern auch die Bedeutung des Spitzensports im nationalen Kontext – auch mit Blick auf die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland – gesetzlich unterstrichen.

Darüber hinaus fordert der organisierte Sport eine Sitzverteilung im Stiftungsrat der geplanten Spitzensportagentur, die die Augenhöhe von Politik und Sport gewährleistet. Um diese tatsächlich umzusetzen, muss das strukturelle Ungleichgewicht zulasten der Sports im Aufsichtsgremium durch einen zusätzlichen Sitz reduziert werden.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Rolle des Bundesverwaltungsamtes. Das klare Ziel des Gesetzes ist es, die Anzahl der entscheidungsbeteiligten Akteure zu reduzieren. Dafür wäre eine Klarstellung notwendig, dass das BVA lediglich eine Dienstleistungsfunktion für die Agentur übernehmen soll. Die derzeitige Ausgestaltung im Gesetzentwurf bleibt diesbezüglich unklar, so dass auch die Weiterführung der aktuellen Rolle als Bewilligungsbehörde interpretierbar bleibt. 

Auch die Frage der Entscheidungsbefugnisse innerhalb der Spitzensportagentur spielt eine zentrale Rolle. Der DOSB fordert, dass die Kompetenz zur Festlegung von Förderkonzepten und -richtlinien beim Vorstand der Spitzensportagentur liegen muss. Nur so können die Agenturverantwortlichen die intendierte Gestaltungsaufgabe tatsächlich wahrnehmen. Eine Verlagerung dieser operativen Entscheidungen auf das Aufsichtsgremium würde die Unabhängigkeit der Vorstände und damit der Agentur maßgeblich einschränken.

Bürokratieabbau muss vorangetrieben werden

Beim Thema Bürokratieabbau sieht der organisierte Sport ebenfalls noch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Zwar enthält der Gesetzentwurf erste Ansätze, etwa durch mehrjährige Fördermöglichkeiten und Verbandsbudgets, doch gehen diese aus Sicht des DOSB nicht weit genug. Gefordert werden unter anderem vereinfachte Verfahren, Ausnahmen vom Besserstellungsverbot, eine stärkere Digitalisierung sowie die Festbetragsfinanzierung als Regelfall. 

Schließlich spricht sich der DOSB für eine Änderung bei der Wahl des Stiftungsratsvorsitzes aus. Der Gesetzentwurf sieht diesen derzeit beim Bundeskanzleramt. Stattdessen plädiert der organisierte Sport für eine Wahl aus dem Kreis der vom Bund entsandten Mitglieder, um die demokratische Legitimation zu stärken – insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Vorsitz bei Stimmengleichheit eine entscheidende Rolle spielt.

Spitzensport ist nur dann erfolgreich, wenn unsere Athlet*innen ein stabiles Umfeld vorfinden. Deshalb müssen in einem weiteren Schritt die soziale Absicherung der Athlet*innen gestärkt, die Rahmenbedingungen für Trainer*innen verbessert und Investitionen in die Zukunftsfähigkeit von Spitzensportstätten getätigt werden. 

Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist

Das Sportfördergesetz hat auf seinem Weg hin von ersten Eckpunktepapieren über Referentenentwürfe bis hin zum jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zahlreiche Änderungen erfahren und Anregungen des organisierten Sports aufgenommen. Jetzt gilt es auf den letzten Metern noch den Feinschliff vorzunehmen. Das „Struck´sche Gesetz“, wonach kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hineingekommen ist, wird auch dieses Mal Anwendung finden. 

Am kommenden Mittwoch findet mit der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Sport und Ehrenamt die letzte Beteiligungsmöglichkeit für Verbände statt. Vertreter*innen aus dem organisierten Sport, von Trainerverbänden und Athletenvereinigungen erhalten die Möglichkeit, den Gesetzentwurf fachlich zu bewerten und Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Für den DOSB wird Dr. Olaf Tabor, Vorstand Leistungssport, teilnehmen. Die Abgeordneten erhalten die Möglichkeit, gezielt nachzufragen und ein breiteres Meinungsbild zu erhalten. Die Anhörung dient dazu, die unterschiedlichen Perspektiven zusammenzuführen und die Grundlage für mögliche Anpassungen im weiteren parlamentarischen Verfahren zu schaffen. Sie ist damit ein zentrales Element, in dem sich entscheidet, welche der vorgebrachten Argumente und Vorschläge in die finale Fassung des Gesetzes einfließen.

Nach der Anhörung werden die Berichterstatter der Koalitionsfraktionen die möglichen Änderungen beraten und der Ausschuss für Sport und Ehrenamt noch in der kommenden Woche oder in der letzten Sitzungswoche vor Sommerpause im Juli in einer sogenannten Beschlussempfehlung den Gesetzentwurf abändern. Die Zustimmung des Bundestages in zweiter und dritter Lesung ist dann der finale Schritt, dieser kann auch in der Juli-Sitzungswoche stattfinden. Der Bundesrat wird das Gesetz dann vermutlich erst im September abschließend beraten.

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DOSB-Wissenschaftspreis: Bewerbung noch bis 31. Juli möglich

Damit setzt der DOSB die Tradition des Carl-Diem-Wettbewerbs fort, den der Deutsche Sportbund seit 1953 durchgeführt hat. Die preisgekrönten Arbeiten der Preisträger*innen legen ein eindrucksvolles Beispiel der hohen sportwissenschaftlichen Forschungsleistungen ab. Die letzte Verleihung des Preises fand am 31. Januar 2025 im Rahmen einer Festakademie im Haus des Sports statt.

Die Ausschreibung für den aktuellen Wettbewerb um den DOSB-Wissenschaftspreis 2025/2026 ist seit Herbst 2025 veröffentlicht. Als Wettbewerbsbeitrag können sportwissenschaftliche Arbeiten in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden, die seit 2024 an einer deutschen Universität als Promotions- oder Habilitationsleistung angenommen wurden. Zudem haben Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder einem sportwissenschaftlichen Abschluss an einer deutschen Universität die Möglichkeit, vergleichbare Qualifikationsarbeiten einzureichen, sofern diese an einer Universität außerhalb Deutschlands anerkannt wurden. Der DOSB möchte mit seinem Wissenschaftspreis insbesondere Arbeiten anregen, die aktuelle Fragen des organisierten Sports thematisieren. Einsendeschluss ist der 31. Juli 2026.

Die Auszeichnung der Preisträger*innen und die Verleihung des DOSB-Wissenschaftspreises 2025/2026 nimmt voraussichtlich der DOSB-Präsident im Rahmen einer Festakademie Anfang des Jahres 2027 vor.