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Landessportbünde stellen sich gegen interpersonale Gewalt im Sport

Das Thema Safe Sport steht seit Jahren im Blickpunkt von Sportorganisationen, Öffentlichkeit und Politik. In einem wichtigen Schritt haben die 16 Landessportbünde im Rahmen der Konferenz der Landessportbünde vom 11. / 12. Oktober 2024 in Schwerin einstimmig beschlossen, ihren nächsten Mitgliederversammlungen vorzuschlagen, sich an den neu entwickelten Safe Sport Code (SSC) zu binden.

Eine Herausforderung im Umgang mit interpersonaler Gewalt im Sport in allen ihren Erscheinungsformen (körperlich, seelisch, sexualisiert sowie durch Vernachlässigung) liegt darin, dass es vielfach um Gewalthandlungen geht, die unterhalb der Schwelle vom Strafrecht erfasster Tatbestände liegen. Auch diese Form von Gewalt ist im Sport inakzeptabel, da sie einerseits seinen Werten widerspricht und zweitens Wegbereiter zu Formen stärkerer Gewalt bis hin zu strafrechtlich relevanter Gewalt sein kann. Der Safe Sport Code, der von Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte und Dr. Caroline Bechtel vom Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln entwickelt wurde, gibt Sportverbänden und -vereinen die Möglichkeit, Gewalthandlungen rechtssicher zu sanktionieren, auch wenn diese unterhalb der strafrechtlichen Schwelle liegen. Der Safe Sport Code definiert verbindliche Verhaltensstandards und Vorschriften zu Untersuchungs-, Disziplinar- und Rechtsbehelfsverfahren.

„Als Landessportbünde wollen wir nicht nur in der reinen Gewaltprävention verharren, sondern in Fällen interpersonaler Gewalt auch rechtssicher dagegen vorgehen und Fehlverhalten sanktionieren können”, erklärt Dr. Christoph Niessen (Vorstandsvorsitzender des Landessportbunds Nordrhein-Westfalen sowie Mitglied der Sprecher*innengruppe der Konferenz der Landessportbünde). „Dafür sind wir auf unsere eigenen Regelwerke angewiesen. Mit dem vorliegenden Safe Sport Code steht jetzt ein Musterregelwerk zur Verfügung, das rechtssichere Entscheidungen zum Schutz Betroffener und zur Sanktionierung von Täter*innen ermöglicht. Die Umsetzung wäre ein Meilenstein für den organisierten Sport im Kampf gegen interpersonale Gewalt.“

Damit der Code in den Landessportbünden in Kraft treten kann, muss er auf den jeweiligen Mitgliederversammlungen verabschiedet und in den Satzungen verankert werden. Die Landessportbünde haben sich dazu verpflichtet, dies innerhalb der kommenden Jahre zu vollziehen.

Zudem appellieren die Landessportbünde an alle Mitgliedsorganisationen des DOSB, den Safe Sport Code ebenfalls in ihren Satzungen zu verankern und sich dem Regelwerk zu verpflichten. Katharina von Kodolitsch (Präsidentin des Hamburger Sportbunds sowie stellvertretende Sprecherin der Konferenz der Landessportbünde): „Sport macht Spaß und verbindet. Damit das so bleibt, braucht es Regeln und gegenseitigen Respekt. Der Safe Sport Code trägt dazu bei. Wir rufen deshalb alle Sportvereine und -verbände auf, sich zu beteiligen und den Safe Sport Code nach und nach in ihre Regelwerke zu übernehmen.”

Eine entsprechende Selbstverpflichtung der weiteren DOSB-Mitgliedsorganisationen zur Bindung an den Safe Sport Code ist für die DOSB-Mitgliederversammlung am 7. Dezember 2024 in Saarbrücken vorgesehen.

Weiterführende Dokumente

Der Safe Sport Code für den organisierten Sport inkl. Muster-Verhaltensregeln

4. Runder Tisch „Sport und Menschenrechte“

Das im Herbst 2022 vom DOSB initiierte Format hat sich als wichtige Zusammenkunft von Organisationen und Personen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Sport etabliert. 40 Expert*innen, darunter viele bekannte und auch neue Gesichter, folgten der Einladung des DOSB, um den kontinuierlichen Dialog über menschenrechtliche Themen im Sport unter Einbindung vielfältiger Erfahrungen und Expertisen aufrechtzuerhalten.

Nach einleitenden Begrüßungsworten von Friedhard Teuffel, Direktor des gastgebenden LSB Berlin, übernahm Dr. Joachim Rücker (Geschäftsführer DOSB-Menschenrechtsbeirat) die Moderation der Veranstaltung. Angesichts der beiden Sportgroßereignisse dieses Sommers - UEFA EURO 2024 sowie Olympische und Paralympische Spiele in Paris - stand das Thema Menschenrechte und Sportgroßveranstaltungen im besonderen Fokus. Auf Basis ihrer individuellen Erkenntnisse aus diesen Events führten die Teilnehmer*innen eine lebhafte Diskussion über klare Strukturen für Rollen und Verantwortungsbereiche der beteiligten Institutionen sowie Learnings für künftige Sportevents. Katharina Hedtstück (Referatsleiterin Sportgroßveranstaltungen im Bundesministerium für Inneres und Heimat) bilanzierte mit Blick auf die UEFA EURO 2024, dass dieses Event wichtige menschenrechtliche Maßstäbe gesetzt und das Bewusstsein für menschenrechtliche Verantwortung geschärft habe. Gemeinsame Aufgabe aller beteiligten Institutionen sei es mit Blick auf kommende Sportgroßveranstaltungen nun, die Rollen und Verantwortlichkeiten klarer zu definieren, frühzeitiger geeignete Präventionsmaßnahmen in Kraft zu setzen und diese Prozesse strukturiert zu evaluieren. Hierfür ist ein regelmäßiger Austausch der beteiligten Stakeholder unabdingbar.

Sylvia Schenk (UEFA EURO Human Rights Board) die als Leiterin der Stakeholder-Initiative zu Menschenrechten bei der EURO einen Überblick über die abgelaufenen Prozesse geben konnte, würdigte den Anstoß ebenfalls, forderte aber zugleich die beteiligten Institutionen - vor allem Staat, Kommunen, Verbände und Ausrichter - dazu auf, in ihrer Rollenverteilung deutlich klarer zu werden: „Eine Sportgroßveranstaltung ist hochkomplex und verlangt eindeutige Zuständigkeiten zwischen den beteiligten Gruppen“. Michael Windfuhr vom Deutschen Institut für Menschenrechte ergänzte zum Rollenverständnis der beteiligten Institutionen: „Der Staat ist der völkerrechtliche Pflichtenträger. Einschreiten der Polizei, Durchführung von Grenzkontrollen, Sicherstellen der Meinungsfreiheit - all das ist Staatsaufgabe, von daher ist der Staat da nicht raus. Als Basis für jede Sportgroßveranstaltung gilt aber: Es liegt in der Verantwortung des Organisators eine menschenrechtsgestützte Analyse durchzuführen - und dann auf die beteiligten Institutionen zuzugehen.“

Neben dem Optimierungsbedarf in der Rollenverteilung und der Prozessgestaltung rund um Sportgroßveranstaltungen wurde auch das Verhältnis von Menschenrechts- und Nachhaltigkeitsfragen diskutiert. Sylvia Schenk sprach in dieser Diskussion den Wunsch aus, dass sich alle Beteiligten noch stärker „um ein gemeinsames Verständnis und eine Verzahnung von Nachhaltigkeit und Menschenrechten bemühen“. In diesem Zusammenhang verwies Katharina Hedtstück auf den aktuellen Prozess zur Entwicklung eines „Leitbilds Menschenrechte und Sportgroßveranstaltungen“, welches beide Perspektiven integrieren soll. Nach Einbindung des DOSB und der Stakeholder wird das Leitbild im kommenden Jahr veröffentlicht. Es soll Verbänden und Ausrichtern bei der Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen Orientierung geben.

Einen Ausblick auf anstehende Sportgroßveranstaltungen in Deutschland ermöglichten Benjamin Schenk vom Allgemeinen Deutschen Hochschulverband sowie Martin Hartmann vom Deutschen Turnerbund. Beide Verbände mitverantworten 2025 die Ausrichtung einer Sportgroßveranstaltung - die World University Games respektive das Deutsche Turnfest.

Am Nachmittag des Runden Tischs stand der Austausch über den aktuellen Stand des „DOSB-Aktionsplans Sport und Menschenrechte“ auf der Agenda. Dieser schließt sich an die Verabschiedung der DOSB/dsj-Menschenrechts-Policy 2023 an, um die darin formulierte menschenrechtliche Verantwortung anhand von Maßnahmen und Aktivitäten zu konkretisieren.

Am Ende eines intensiven Austauschs bedankte sich Dr. Joachim Rücker ausdrücklich bei allen Teilnehmer*innen für ihre Beiträge und plädierte für die Aufrechterhaltung dieses Stakeholderdialogs rund um Sport und Menschenrechte: „Wir haben schon einiges hinbekommen und können gemeinsam noch viel mehr bewegen. Beim Runden Tisch hören wir viele Beiträge, die den Weg, auf dem wir uns gemeinsam befinden, deutlich machen können. Ich bin dankbar, dass wir im deutschen Sport dieses Netzwerk haben - das sollten wir pflegen“.

Eine ausführliche Dokumentation der Veranstaltung sowie weitere Informationen erhalten Sie auf folgender Website: https://www.dosb.de/ueber-uns/sport-und-menschenrechte

(Quelle: DOSB)

Leistungssportkonferenz 2024 - Leistungssportreform im Fokus

Rund 250 Teilnehmende, darunter Bundestrainer*innen, Sportdirektor*innen aus olympischen und nicht-olympischen Spitzenverbänden, Leistungssportreferent*innen der Landessportbünde (LSB), Leiter*innen der Olympiastützpunkte (OSP) und weitere Gäste aus dem Leistungssportnetzwerk, kamen zusammen, um aktuelle Themen des deutschen Leistungssports zu diskutieren. 

Rückblick auf Paris 2024 - Erfolgreiche Spiele im Fokus 

Den Auftakt der Konferenz gestaltete Olaf Tabor, Vorstand Leistungssport und Chef de Mission, mit einem kurzen Rückblick auf die Olympischen Spiele in Paris 2024. Er zog dabei im Hinblick auf die Gesamtveranstaltung ein insgesamt positives Fazit der Spiele, für das insbesondere das Auftreten der deutschen Olympiamannschaft mit verantwortlich war und zu dem das bisher größte Deutsche Haus einen wesentlichen Beitrag leisten konnte. Gleichzeitig fiel seine sportliche Bilanz gemischt aus, weil das Ziel einer Top-Ten-Platzierung in der Nationenwertung erreicht wurde, aber der Negativtrend in der Medaillenausbeute nicht aufgehalten werden konnte.  Eine umfassendere Olympiazyklusanalyse im Frühjahr 2025 soll die sportfachlichen Erkenntnisse tiefergehend beleuchten und systematische Ableitungen ermöglichen.   

Austausch und Beratungen der Stakeholdergruppen - Best Practice und Innovationen 

Im Anschluss teilten sich die Teilnehmenden auf, um innerhalb ihrer Stakeholdergruppen spezifische Themen vertieft zu behandeln. So berieten die Sportdirektor*innen, OSP-Leiter*innen und LSB-Referent*innen gemeinsam mit dem DOSB zu aktuellen Themen ihrer unmittelbaren Arbeit. Bei den Bundestrainer*innen gab Samir Suliman, Bundestrainer im 3x3 Basketball, einen Einblick in seine Arbeit, die in Paris zum Gewinn der Goldmedailleführte. Weiterhin beschäftigten sich die Bundestrainer*innen mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz im Leistungssport und welche Potenziale diese Technologie für die Zukunft bietet. 

Zukunftsthemen im Fokus - Sportfördergesetz und Spitzensportagentur 

Der zweite Tag der Konferenz stand ganz im Zeichen wichtiger Zukunftsfragen für den deutschen Leistungssport. Olaf Tabor und DOSB-Vorstandsvorsitzender Torsten Burmester erläuterten den aktuellen Status Quo zum Sportfördergesetz und zur geplanten Spitzensportagentur. Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, um einen tieferen inhaltlichen Einblick zu bekommen und mögliche Auswirkungen auf die tägliche Arbeit im Leistungssport zu diskutieren. 

Erfolgreicher Austausch und neue Impulse 

Die Leistungssportkonferenz 2024 bot den Teilnehmenden auch in diesem Jahr die Gelegenheit, sich intensiv miteinander auszutauschen, sowohl beim Team D Abend als auch in den sportfachlichen Gesprächsformaten. Ergänzend zu den sportpolitischen Updates wurde über den kürzlich gestarteten Prozess der Zieledebatte und zu den Befragungsergebnissen der Mitgliedsorganisationen aus dem Frühjahr diesen Jahres informiert. Prof. Dr. Jörg Fischer reicherte als „critical friend“ die Diskussion mit reflektierenden Hinweisen zum laufenden Austauschprozess an und ein Einblick in den internen Veränderungsprozess des Geschäftsbereichs Leistungssport in Vorbereitung auf die systemischen Anpassungen durch die Gründung der Spitzensportagentur bildeten den Abschluss der Konferenz.  

(Quelle: DOSB)

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