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Zustand der Sportstätten wieder im Fokus

Am vergangenen Mittwoch, 9. Oktober 2024, hat der Sportausschuss des Deutschen Bundestages in seiner 58. Sitzung das zentrale Thema „Status quo und Zukunft der Sportstätten und Sportinfrastruktur in Deutschland" beraten. Bereits am 26. Juni 2024 hat sich der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs zum Thema „Sportstätten und Stadtentwicklung“ beschäftigt. 

Dies ist ein überaus relevantes und wichtiges Thema, das der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) seit Jahren als zentrales Politikfeld vorantreibt. Die Sportstätteninfrastruktur ist nicht nur von entscheidender Bedeutung für das Sporttreiben selbst, sondern auch für das Gemeinwohl in Deutschland. Sport und Sportvereine tragen maßgeblich zur sozialen Integration, Gesundheit und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Ein gut ausgebautes und modernisiertes Netz von Sportstätten ist die Grundlage dafür.  

Sportstätten sind wahre Multifunktionstalente. Sie sind gebaute Einladungen für Menschen, Sport zu treiben, Lebensfreude zu erleben, sich zu begegnen und gesund zu erhalten. Wenige Orte innerhalb einer Kommune vermögen es heutzutage noch, Menschen so unterschiedlicher Hintergründe unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft zusammenbringen und zu bewegen. Sie sind Grundlage für fast 28 Millionen Mitgliedschaften aus Breiten- und Leistungssport, ihrer Leidenschaft nachzugehen. Sie sind Orte für Bildung, Gesundheit, für Integration und Inklusion. Sportstätten gehören zur unverzichtbaren Daseinsvorsorge der Menschen und sind eine der wertvollsten Ressourcen des Sports und unserer Gesellschaft. 

In Deutschland haben wir rund 231.000 Sportstätten. Diese Anzahl an Sportgelegenheiten ist zu großen Teilen auf die Sportstättenbauoffensive „Goldener Plan“ in den 1960er bis 1980er respektive „Goldener Plan Ost“ in den 1990er und 2000er Jahren zurückzuführen. Durch die gemeinsamen Anstrengungen von Sport und Politik konnte damals eine große Zahl an Sportstätten gebaut werden. 

Allerdings ist die Qualität der Sportstätten vielerorts mittlerweile mangelhaft. Über 40 Jahre nach der Bauoffensive finden sich auf zahlreichen Sportplätzen und in Hallen in ganz Deutschland kaputte Duschen, wenig einladende Umkleideräume sowie schlecht gedämmte und energetisch rückständige Gebäude. Das liegt daran, dass seither keine große bundesweit angelegte Sportstättenbauinitiative mehr durchgeführt wurde. Vor diesem Hintergrund wurde in den vergangenen Jahren immer wieder in den Ausschüssen des Bundestages beraten - die Thematik ist offensichtlich in der Bundesregierung angekommen. Das Ergebnis ist allerdings ernüchternd: im vergangenen Jahr wurden im Rahmen der Haushaltskürzungen die Mittel für das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sogar gekürzt. In diesem Jahr gibt es zudem keinen neuen Förderaufruf. Die eingereichten Förderanträge zeigen allerdings einen extrem hohen Bedarf.  

Eine gemeinsame Analyse des DOSB und der kommunalen Spitzenverbände aus dem Jahr 2018 zeigt, dass der Sanierungsbedarf für Sportstätten in Deutschland mindestens 31 Milliarden Euro beträgt. Hinzu kommen Kosten für die Erreichung der verbindlichen Klimaschutzziele der Europäischen Union (Green Deal) und der Bundesrepublik Deutschland (Klimaschutzgesetz). Es besteht akuter Handlungsdruck. 

Zukünftige Sport- und Bewegungsräume müssen soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit gewährleisten. Priorität hat dabei die Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse, die Erreichbarkeit und vielseitige Nutzbarkeit dieser Räume. Ressourcenschonender Bau, Dekarbonisierung und Klimaanpassung sind unabdingbare Voraussetzungen. Es bedarf auskömmlicher langfristiger Förder- und Investitionsprogramme, einschließlich eines spezifischen Sportstättenförderprogramms des Bundes. Diese Förderprojekte müssen auf klar definierten Nachhaltigkeitskriterien basieren und sportfachliche Expertise einbeziehen. Zudem ist die Aufnahme von Sport- und Bewegungsräumen als Fördergegenstand der erweiterten Städtebauförderung entscheidend, wobei auch Sportvereine antragsberechtigt sein müssen. 

Die Entwicklung dieser Räume erfordert eine intensive, ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Hierfür müssen geeignete Strukturen etabliert und ein zentrales Gremium zur Koordination aller relevanten Institutionen geschaffen werden. Die Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppen für den geplanten Entwicklungsplans Sport müssen konsequent ohne weitere Abschwächung Eingang in den Entwicklungsplan der Bundesregierung finden, wobei die einzelnen Maßnahmen mit klaren Verantwortlichkeiten, Zeitplänen und hinterlegten Ressourcen versehen sein müssen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen muss noch in dieser Legislaturperiode beginnen und finanziell ausreichend abgesichert sein. 

Eine mehrjährige Sanierungs- und Modernisierungsoffensive für die Sportstätten unseres Landes ist dringend notwendig, damit ein wichtiges Stück Lebensqualität erhalten bleibt. Denn ohne Sportstätten ist kein Sport, egal ob Breiten- oder Leistungssport, möglich. Für die Millionen von Sportvereinsmitgliedern in Deutschland ist das keine Option. 

(Autor*innen: Christian Siegel , Ressortleiter Sportstätten und Umwelt und Maike Weitzmann, Referentin Sportstätten und Umwelt)

Betriebsärzt*innen unterstützen DOSB-Initiative „Rezept für Bewegung“

Mit dieser Kooperation wird die gemeinsame Initiative zur Bewegungsförderung von DOSB, Bundesärztekammer und Deutscher Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention nun direkt in Betrieben und Unternehmen integriert, um Arbeitnehmer*innen für mehr Bewegung im (Arbeits-) Alltag zu sensibilisieren.  

Das „Rezept für Bewegung“ wirkt einfach und effektiv: Ärztinnen und Ärzte ermuntern ihre Patient*innen mit gezielten Bewegungsempfehlungen zu mehr Sport, am besten im Verein. 

Mit der neuen Zusammenarbeit können nun auch Betriebsärzte*ärztinnen diese Empfehlungen direkt an Beschäftigte in Unternehmen weitergeben. Damit wird die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen gefördert – besonders in Zeiten, in denen viele am Schreibtisch sitzen und sich wenig bewegen.  

„Wir freuen uns sehr, den Verband der Betriebs- und Werksärzte als starken Partner gewonnen zu haben,“ sagt Michaela Röhrbein, Vorständin Sportentwicklung im DOSB. „Durch die Betriebsärzte* ärztinnen erreichen wir noch mehr Menschen direkt an ihrem Arbeitsplatz und können so einen wichtigen Beitrag zur Prävention und Gesundheitsförderung leisten.“  

Auch Susanne Liebe, Präsidentin des VDBW, sieht in der Kooperation großes Potenzial: „Regelmäßige Bewegung ist essenziell für das körperliche und seelische Wohlbefinden. Mit dem ‚Rezept für Bewegung‘ sensibilisieren wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aktiv und fit zu bleiben.“  

Ein zentrales Element der Initiative ist die Bewegungslandkarte (BeLa), die auf der Website des DOSB zugänglich ist. Hier können Interessierte schnell und unkompliziert Sportvereine und Bewegungsangebote in ihrer Umgebung finden. Die BeLa macht es den Beschäftigten noch leichter, nach einer Bewegungsempfehlung, geeignete Sportmöglichkeiten in ihrer Nähe zu entdecken. 

Mit dieser Kooperation setzen DOSB und VDBW einen wichtigen Schritt zur Förderung von Gesundheit durch Sport und Bewegung – direkt am Arbeitsplatz. 

(Quelle: DOSB)

FAQs zum geplanten Sportfördergesetz und der Spitzensport-Agentur

Das sportliche Abschneiden bei den Olympischen Spielen Paris 2024 hat die Debatte über die Leistungsfähigkeit des deutschen Spitzensports weiter angetrieben, der dahinterliegende Prozess zur grundlegenden Verbesserung des Leistungssportsystems in Deutschland läuft aber bereits seit über zwei Jahren.

Ziel der Reform ist die erstmalige Verabschiedung eines Sportfördergesetzes und die Gründung einer unabhängigen Spitzensport-Agentur.

Im August wurde nun der zweite Entwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) für das Sportfördergesetz veröffentlicht. Der DOSB und weitere Sportverbände konnten sich dazu äußern und ihre Stellungnahmen einbringen. Die Stellungnahme des DOSB findet ihr hier.

Was das für den Sport bedeutet, wo es weiterhin Schwachpunkte gibt und wie es weitergeht.

Seit mehr als zwei Jahren arbeiten der organisierte Sport unter dem Dach des DOSB, das Bundesinnenministerium (BMI) und die Länder intensiv an einer Reform des Leistungssportsystems und der Spitzensportförderung in Deutschland. Ziel ist es, den deutschen Leistungssport, seine Athlet*innen und Verbände wieder in die Weltspitze zu führen - konkret bei Olympischen (Sommer)Spielen wieder unter die Top 5 im Medaillenspiegel und im Winter weiterhin unter die Top 3 sowie im nicht-olympischen Sport bei den World Games ebenfalls unter die Top 3.

Vergangene Reformen haben das bis heute größtenteils leider nicht geschafft. Bei Olympischen (Sommer)Spielen war der Trend an gewonnenen Medaillen in letzter Zeit sogar rückläufig. Deshalb braucht es Verbesserungen im aktuellen System, um unseren Ansprüchen und Erwartungen gerecht zu werden und daran arbeiten wir.

Im März 2024 wurde der erste sogenannte Referentenentwurf des BMI für ein neues Sportfördergesetz öffentlich. Mit diesem Gesetz sollen viele der von Sport und Politik gemeinsam geplanten Veränderungen verbindlich festgeschrieben werden. Allerdings löste der Entwurf damals große Irritationen aus, da viele Dinge, die in den letzten Jahren in enger Zusammenarbeit ausführlich besprochen und erarbeitet wurden, in dem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt oder sogar ignoriert und übergangen wurden.

Mitte August wurde gut fünf Monate später nun ein überarbeiteter Entwurf vorgestellt und die betroffenen Verbände konnten sich zu dem neuen Entwurf äußern und Stellungnahmen abgeben.

Wir haben für euch die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Vorhaben zusammengetragen, um zu zeigen, wie es aktuell um den Prozess steht und wie es weitergeht.

Einmal von vorne: Wieso braucht es überhaupt ein Sportfördergesetz?

Kurze Antwort in drei (abstrakten) Worten: Planungssicherheit, Bürokratieabbau, Leistungsfähigkeit.

Es gab in Deutschland bisher noch nie ein Gesetz, das die Förderung des Spitzensports und die Verantwortung des Bundes für die Spitzensportförderung klar festgeschrieben hat. Mit jeder Bundesregierung mussten wir im Sport die Höhe und die Bedingungen der Förderung für den Leistungssport in Deutschland neu aushandeln. Das kostet viel Kraft und Zeit und verhindert eine gute, langfristige Planung. Ein Sportfördergesetz hilft deshalb bei der Planungssicherheit, weil es eine Förderung des Leistungssports verbindlich festschreibt und nicht mehr abhängig macht von z.B. politischen Veränderungen.

Als wichtiger Teil - vielleicht sogar das Herzstück - des Sportfördergesetzes gilt die Gründung einer unabhängigen Spitzensport-Agentur. Durch die zentrale Zusammenlegung vieler Aufgaben aus dem bestehenden System in dieser Agentur soll das Personal in Sportverbänden entlastet werden. Sie sollen weniger Zeit am Schreibtisch mit Förderanträgen und Verwaltungsaufgaben und dafür mehr Zeit mit und für Athlet*innen verbringen können, um die es letztendlich geht. Die Agentur soll also dabei helfen, unnötige Bürokratie im System abzubauen bzw. zwingend nötige Verwaltungsaufgaben dorthin zu verlagern.

Durch die Planungssicherheit in der Förderung des Leistungssports und weniger Bürokratie dank einer unabhängigen Spitzensport-Agentur könnten die Verbände und die Athlet*innen sich also wieder mehr auf ihren Sport konzentrieren und alles an Leistung rausholen, was in ihnen steckt.

So viel zur Theorie.

Im März gab es einen großen Aufschrei des Sports, als der erste Referentenentwurf des geplanten Gesetzes veröffentlicht wurde. Was war damals passiert?

Im Frühjahr hatte das Bundesinnenministerium den Referentenentwurf für das Sportfördergesetz vorgestellt. Ein Referentenentwurf ist so etwas wie eine Vorstufe zum fertigen Gesetzentwurf, um mit den anderen Bundesministerien, den Bundesländern und den beteiligten Verbänden darüber zu sprechen, ob man auf dem richtigen Weg ist.

Die Antwort war für uns im Sport nach Prüfung des Entwurfs leider sehr einfach: Das war ein Fehlstart. Der erste Referentenentwurf wich stark von dem ab, worauf Bund, Länder und Sport sich in den vergangenen zwei Jahren im vorangelagerten, aufwändigen Reformprozess zur Weiterentwicklung des Spitzensports verständigt hatten.

Es war z.B. wie ursprünglich besprochen keine echte Unabhängigkeit der neuen Spitzensport-Agentur mehr gewährleistet. Die Kooperation zwischen Politik und Sport in der Agentur hätte nicht wie geplant auf Augenhöhe stattgefunden und statt dem vereinbarten Bürokratieabbau hätte der erste Entwurf sogar für aufwendigere Verfahren gesorgt als aktuell.

Entsprechend groß war die Kritik - nicht nur vom DOSB und seinen Mitgliedsorganisationen, sondern auch von weiteren Gruppen wie dem Trainer*innenverband und von den Bundesländern.

Der neue Referentenentwurf wurde vom BMI im August vorgelegt. Ist dieser Entwurf nun gelungen?

Ja und nein. Zwar wurden im Vergleich zum März-Entwurf viele Kritikpunkte aufgegriffen und einige Verbesserungen eingebracht, die wir ausdrücklich begrüßen. Aber das große Ziel der Reform des Spitzensports in Deutschland wird mit dem neuen Entwurf noch immer nicht erreicht. Denn die eigentlich geplante Neuerung - eine Steuerung und Förderung des Spitzensports aus einer Hand statt aus vielen unterschiedlichen Händen – wird nicht konsequent umgesetzt.

Die Gründung der unabhängigen Spitzensportagentur ist eine einzigartige Chance: Statt weiter kleinteilig und häppchenweise am komplexen System zu schrauben, könnten wir die Spitzensportförderung neu aufsetzen - einfacher, digitaler, effizienter, erfolgreicher. Wir sind der Meinung: Diese Chance sollten wir nutzen.

Aber aus dem neuen Entwurf ergibt sich nur eine Spitzensportagentur light. So soll der Vorstand der künftigen Agentur nach aktuellen Gesetzesstand zu vielen Einflussmöglichkeiten aus der Politik bzw. der Verwaltung unterliegen.

Ein Beispiel: Eigentlich sollte die Spitzensportagentur für die komplette Abwicklung der Förderung zuständig sein - ein echter One-Stop-Shop vom Antrag bis zum Förderentscheid. Im Entwurf steht genau das aber immer nur unter Vorbehalt der Zustimmung aus dem Bundesinnenministerium. Das verhindert eine flexible und unbürokratische Arbeitsweise der Agentur und schränkt ihr Potenzial unnötig ein.

Die Aufsichtsgremien sind in ihrer aktuellen Planung aus unserer Sicht mit bis zu 36 vertretenen Akteuren zu groß. Wenn zu viele Leute mit am Tisch sitzen, erschwert das die Entscheidungsfindung. Wir haben konkrete Vorschläge gemacht, wie die Struktur der Agentur vereinfacht, die Prozesse effizienter und damit auch die Agentur selbst wirklich unabhängig werden kann. Denn klar ist: Unabhängigkeit der Agentur kann nicht nur heißen unabhängig vom Sport, sondern auch unabhängig von der Politik.

In einem aktuellen Bericht der Sportschau heißt es, dass der Sport in Zukunft in der Spitzensport-Agentur zu viel Einfluss ausüben könnte. Stimmt das?

Nein, der Bericht stimmt so nicht. Der DOSB möchte zentrale Aufgaben an die unabhängige Spitzensport-Agentur abgeben. So soll die im Bericht kritisierte Doppelrolle des DOSB als Interessenvertreter und Steuerungsinstanz aufgelöst werden. Wir sind davon überzeugt, dass das Gesamtsystem davon profitiert und sind gerne bereit, uns im DOSB neu zu orientieren, damit die Agentur erfolgreich arbeiten kann.

Natürlich macht es Sinn, wenn wir unsere jahrzehntelange Expertise weiterhin miteinbringen, z.B. über einen Sportfachbeirat. Aber der Sportfachbeirat hätte ähnlich wie der Stiftungsrat, in dem mehrheitlich Vertreter*innen aus der Politik sitzen, eine Aufsichts- und auf übergeordnete Fragestellungen beschränkte Entscheidungsfunktion. Das operative Tagesgeschäft soll vom Vorstand und den Mitarbeiter*innen der Agentur selbst unabhängig und eigenverantwortlich verantwortet werden, ohne maßgeblichen Einfluss aus Sport oder Politik. Der Vorwurf, der DOSB würde hier zu viel Einfluss ausüben können, ist somit unzutreffend.

In dem Sportschau-Bericht heißt es über die Agentur: „Die Grundidee, dass wenige Fachleute unabhängig und effektiv entscheiden können, sei nicht mehr gegeben.“ Was ist an der Kritik dran?

Sehr wenig. Das Tagesgeschäft in der Agentur soll vom Vorstand und den fachkundigen Mitarbeiter*innen dort gesteuert und umgesetzt werden. Der DOSB hätte kein Interesse daran und auch keine Möglichkeit, in diese Arbeit einzugreifen und kleinteilig und ineffizient Entscheidungen zu beeinflussen.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Agentur unabhängig vom Sport und von der Politik ihre Arbeit machen kann - mit ausgewählten Expert*innen, die das Beste aus dem deutschen Leistungssportsystem rausholen. Dazu muss man der Agentur Handlungsspielraum lassen. Wir sind davon überzeugt, dass dies das Beste für den Leistungssport in unserem Land ist und wir endlich neue Wege gehen müssen.

Der Sport ist jetzt schon zum zweiten Mal mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht einverstanden. Besteht trotzdem Grund zur Hoffnung, dass das Gesetz am Ende noch kommt und zum Erfolg führen könnte?

Wir sind sehr zuversichtlich, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode kommt und dass es den vereinbarten und benötigten Paradigmenwechsel einleitet. Wir arbeiten nun schon seit zwei Jahren gemeinsam mit Bund und Ländern an dieser Reform. Alle Beteiligten haben ein hohes Interesse daran, den Spitzensport in Deutschland weiterzubringen und mit dieser Reform einen großen Schritt zu gehen.

Wir sehen auch, dass die Kritik des organisierten Sports im BMI nicht tatenlos verhallt ist - ganz im Gegenteil: Der erste Entwurf wurde in großen Teilen umgearbeitet und hat Anregungen aus dem Sport aufgegriffen. Die durchgeführte Verbändeanhörung haben wir mit unserer Stellungnahme genutzt, um noch offene und weiter verbesserungswürdige Punkte zu benennen. Genau dafür ist die Verbändeanhörung da.

Der positiven und konstruktiven Arbeitsatmosphäre in den Bund-Länder-Sport-Gremien zur Spitzensportreform tut die Kritik aus dem Sport keinen Abbruch. Wir arbeiten dort gut zusammen und werden das auch weiterhin tun.

Wie geht es jetzt weiter?

Der DOSB hat gemeinsam mit seinen Verbändesäulen (Landessportbünde, Spitzensportverbände und Verbände mit besonderes Aufgaben) die Möglichkeit der Verbändeanhörung genutzt, um dem BMI 15 konkrete Vorschläge für Verbesserungen am Sportfördergesetz zu übermitteln.

Das BMI wird unsere und weitere Rückmeldungen aus den Verbänden und den Bundesländern bewerten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass unsere Verbesserungsvorschläge im Gesetzentwurf berücksichtigt werden.

Wenn das BMI den Entwurf für das Sportfördergesetz erneut angepasst hat, steht als Nächstes der Beschluss des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett an. Wir rechnen aktuell mit einem Beschluss Ende Oktober. Danach erhält zunächst der Bundesrat die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Anschließend beginnt das parlamentarische Verfahren und die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag.

Während dieses gesamten Ablaufs werden wir uns als DOSB weiter an der Diskussion beteiligen, konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreiten und versuchen, ein gutes Ergebnis für den Sport, die Athlet*innen und alle beteiligten Personen zu erzielen.

Grundsätzlich ist es wichtig, dass wir mit der Reform und dem Sportfördergesetz so schnell wie möglich vorankommen, damit Klarheit herrscht für Athlet*innen und Verbände. Wenn wir das schaffen, dann können wir guter Dinge in die sportliche Zukunft blicken und unser Ziel von Top 5- bzw. Top 3-Platzierungen bei Olympischen Spielen und World Games auch erreichen.

(Quelle: DOSB)

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