Schulstraße 6, 09577 Niederwiesa

Ein Paradies für Fans deutscher Sportgeschichte

Für diese besondere Operation muss Gregor Baldrich ein Paar weiße Stoffhandschuhe überstreifen. Aus einem sorgsam verschlossenen Metallschrank hat er ein schon leicht ramponiertes Kunststoffkästchen gezogen, das er nun, da er bereit ist, dessen Inhalt vor Fingerabdrücken zu schützen, aufklappt. Zum Vorschein kommt ein rundes Stück Metall, das Laien nur schwer als das Schmuckstück identifizieren könnten, das es ist. Baldrich, 60 Jahre alt, von hagerer Statur und mit einem stets etwas verschmitzt wirkenden Lächeln im Gesicht in seinem „Reich“ unterwegs, streicht liebevoll über die Oberfläche und erklärt: „Das ist eine Bronzemedaille der Olympischen Sommerspiele von 1956 in Melbourne.“ Zum Vergleich legt er dem Besucher eine der Medaillen aus Rio de Janeiro in die Hand, die 60 Jahre später an die Drittplatzierten der Sommerspiele ausgeteilt wurden. Wuchtig und schwer kommt diese daher. Früher, denkt man unweigerlich, war also sicherlich nicht alles besser, aber manches leichter.

Gregor Baldrich ist im Deutschen Sport & Olympia Museum (DSOM) verantwortlich für die Leitung der Sammlung. Auf einer Ausstellungs- und Aktionsfläche von mehr als 2.000 Quadratmetern werden im Kölner Rheinauhafen in der Dauerausstellung rund 2.000 Exponate gezeigt. Am Olympic Day, der jährlich am 23. Juni an die Gründung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) am 23. Juni 1894 und die Wiedereinführung der Olympischen Spiele durch Pierre de Coubertin in Paris erinnert, ist das Museum stets der Mittelpunkt der deutschen Olympiawelt. Aber weil die Sammlung insgesamt rund 100.000 Objekte umfasst, hatte der DOSB anlässlich des diesjährigen Olympic Days um einen Termin im Zentraldepot im Kölner Stadtteil Mülheim gebeten, um einmal zu ergründen, welche Schätze der sportinteressierten Öffentlichkeit aus Platzgründen nicht präsentiert werden können. Und Gregor Baldrich ist der Mann, der sich in dem 800 Quadratmeter einnehmenden Paradies für Enthusiast*innen der Sporthistorie auskennt wie niemand sonst.

Seit März lagern alle Exponate in einem Zentraldepot

Dass über den gesamten Raum verteilt noch Dutzende nicht ausgepackter Kartons stehen, bittet er gleich beim Betreten zu entschuldigen. Erst im März war der Umzug abgeschlossen worden, der sich über mehrere Monate hinzog, nachdem die Exponate viele Jahre über mehrere kleine Depots verteilt gewesen waren. „Jetzt haben wir alles an einem Ort beisammen, was eine zentrale Sicherheit, bessere Forschungsmöglichkeiten und auch eine zentrale Anfahrt bietet. Aber es wird noch etwas dauern, bis hier alles in Ordnung ist“, sagt er. Wobei ein Depot doch grundsätzlich lebendig wirkt, wenn ein wenig Unordnung herrscht, weil dann sichtbar wird, dass die Sammlung ständiger Veränderung ausgesetzt ist. Aber Gregor Baldrich, der seit 20 Jahren im DSOM arbeitet, ist ein Freund davon, sich schnell zurechtfinden zu können. Jedes Exponat ist nummeriert und archiviert, zu jedem, das er entgegennimmt, notiert sich Baldrich dessen Geschichte.

Die Idee, ein Museum für die deutsche Olympiageschichte zu errichten, war 1972 im Rahmen der Sommerspiele in München entstanden. Das erste Sammlungskonvolut steht im Kontext des 11. Olympischen Kongresses vom 23. bis 28. September 1981 im Kurhaus von Baden-Baden, der mit der Beendigung des klassischen Amateurstatus und der Öffnung Olympischer Spiele für Profis Sportgeschichte schrieb. Dort gab es eine Ausstellung, Teile dieser fanden Einzug in die Sammlung des Museums. „Zunächst wurde breit gestreut gesammelt, später dann zielorientierter, bis 1999 das passende Gelände gefunden war und das Museum eröffnen konnte“, sagt Gregor Baldrich.

Die Exponate kommen aus vier Hauptquellen

Aus vier Hauptquellen speist sich seit 45 Jahren der Bestand. Entweder überlassen Athlet*innen oder andere Funktionsträger*innen dem Museum einige Objekte oder die Gesamtheit ihres Besitzes als Leihgabe oder Schenkung, oder Hinterbliebene vermachen nach dem Ableben der Besitzer deren Hab und Gut dem DSOM, das Gregor Baldrich manchmal auch persönlich abholt. Hat ein Objekt einen besonderen, meist ideellen Wert für die Sammlung, wird auch bei Auktionen zugekauft. Mittel dafür stehen, wie auch für den Betrieb des Museums und die Lagermiete, dank der Förderung des DOSB und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie durch die Einnahmen an der Museumskasse zur Verfügung.

Die vierte und verlässlichste Quelle ist die Mitgliedschaft des Museums im Olympic Museums Network, das 2006 am IOC-Sitz in Lausanne (Schweiz) gegründet wurde mit dem Ziel, 36 Olympiamuseen weltweit untereinander zu vernetzen und ihnen die Möglichkeit zu geben, an begehrte Erinnerungsstücke wie Medaillen und Fackeln der unterschiedlichen Ausgaben der Olympischen Spiele zu kommen. In seiner Dauerausstellung präsentiert das DSOM zahlreiche Fackeln seit 1936, als für die von den Nazis vereinnahmten Heimspiele in Berlin die Idee des Fackellaufs geboren wurde. In zwei Metallschränken lagern in Köln-Mülheim auch diverse Fackeln von Winterspielen und Paralympics. „Für die Olympischen Spiele 1952 in Helsinki wurden nur 22 Fackeln produziert. Davon eine zu besitzen, ist sehr besonders. Heute werden große Mengen von Fackeln produziert, denn alle Teilnehmenden des Fackellaufs dürfen ihr Exemplar behalten“, sagt Gregor Baldrich.

Sportfördergesetz auf der Zielgeraden

Nach mittlerweile vier Jahren intensiver Arbeit an der Spitzensportreform stehen die entscheidenden Wochen an: Noch vor der parlamentarischen Sommerpause Mitte Juli will der Bundestag das Sportfördergesetz beschließen. Damit steht die Neuordnung des Spitzensportsystems in Deutschland kurz vor dem Abschluss. Das Parlament schafft mit dem Sportfördergesetz erstmals auf Bundesebene eine eigenständige gesetzliche Grundlage für die Förderung und Steuerung des Leistungssports.

Das Sportfördergesetz und die geplante Spitzensportagentur können echte „Gamechanger“ für mehr Effizienz, mehr Flexibilität und mehr Verlässlichkeit im deutschen Spitzensportsystem sein. Um diese Ziele zu erreichen, muss das Gesetz aber noch an zentralen Stellen nachjustiert werden. Anlässlich der Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt am kommenden Mittwoch legt der DOSB konkrete Verbesserungsvorschläge für das Sportfördergesetz vor und appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, diese Vorschläge aufzugreifen und den Paradigmenwechsel im Spitzensport damit konsequent umzusetzen.

Die Forderungen des organisierten Sports

Ein zentraler Punkt ist die klare Verankerung der Finanzierungszuständigkeit des Bundes im Gesetz. Ohne ein eindeutiges Bekenntnis drohen weiterhin Unsicherheiten und mögliche Finanzierungslücken. Ziel ist es, die Spitzensportförderung von einer freiwilligen Aufgabe zu einer verbindlichen staatlichen Leistung weiterzuentwickeln. Damit würde nicht nur die langfristige Planung für Verbände gestärkt, sondern auch die Bedeutung des Spitzensports im nationalen Kontext – auch mit Blick auf die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland – gesetzlich unterstrichen.

Darüber hinaus fordert der organisierte Sport eine Sitzverteilung im Stiftungsrat der geplanten Spitzensportagentur, die die Augenhöhe von Politik und Sport gewährleistet. Um diese tatsächlich umzusetzen, muss das strukturelle Ungleichgewicht zulasten der Sports im Aufsichtsgremium durch einen zusätzlichen Sitz reduziert werden.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Rolle des Bundesverwaltungsamtes. Das klare Ziel des Gesetzes ist es, die Anzahl der entscheidungsbeteiligten Akteure zu reduzieren. Dafür wäre eine Klarstellung notwendig, dass das BVA lediglich eine Dienstleistungsfunktion für die Agentur übernehmen soll. Die derzeitige Ausgestaltung im Gesetzentwurf bleibt diesbezüglich unklar, so dass auch die Weiterführung der aktuellen Rolle als Bewilligungsbehörde interpretierbar bleibt. 

Auch die Frage der Entscheidungsbefugnisse innerhalb der Spitzensportagentur spielt eine zentrale Rolle. Der DOSB fordert, dass die Kompetenz zur Festlegung von Förderkonzepten und -richtlinien beim Vorstand der Spitzensportagentur liegen muss. Nur so können die Agenturverantwortlichen die intendierte Gestaltungsaufgabe tatsächlich wahrnehmen. Eine Verlagerung dieser operativen Entscheidungen auf das Aufsichtsgremium würde die Unabhängigkeit der Vorstände und damit der Agentur maßgeblich einschränken.

Bürokratieabbau muss vorangetrieben werden

Beim Thema Bürokratieabbau sieht der organisierte Sport ebenfalls noch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Zwar enthält der Gesetzentwurf erste Ansätze, etwa durch mehrjährige Fördermöglichkeiten und Verbandsbudgets, doch gehen diese aus Sicht des DOSB nicht weit genug. Gefordert werden unter anderem vereinfachte Verfahren, Ausnahmen vom Besserstellungsverbot, eine stärkere Digitalisierung sowie die Festbetragsfinanzierung als Regelfall. 

Schließlich spricht sich der DOSB für eine Änderung bei der Wahl des Stiftungsratsvorsitzes aus. Der Gesetzentwurf sieht diesen derzeit beim Bundeskanzleramt. Stattdessen plädiert der organisierte Sport für eine Wahl aus dem Kreis der vom Bund entsandten Mitglieder, um die demokratische Legitimation zu stärken – insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Vorsitz bei Stimmengleichheit eine entscheidende Rolle spielt.

Spitzensport ist nur dann erfolgreich, wenn unsere Athlet*innen ein stabiles Umfeld vorfinden. Deshalb müssen in einem weiteren Schritt die soziale Absicherung der Athlet*innen gestärkt, die Rahmenbedingungen für Trainer*innen verbessert und Investitionen in die Zukunftsfähigkeit von Spitzensportstätten getätigt werden. 

Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist

Das Sportfördergesetz hat auf seinem Weg hin von ersten Eckpunktepapieren über Referentenentwürfe bis hin zum jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zahlreiche Änderungen erfahren und Anregungen des organisierten Sports aufgenommen. Jetzt gilt es auf den letzten Metern noch den Feinschliff vorzunehmen. Das „Struck´sche Gesetz“, wonach kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hineingekommen ist, wird auch dieses Mal Anwendung finden. 

Am kommenden Mittwoch findet mit der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Sport und Ehrenamt die letzte Beteiligungsmöglichkeit für Verbände statt. Vertreter*innen aus dem organisierten Sport, von Trainerverbänden und Athletenvereinigungen erhalten die Möglichkeit, den Gesetzentwurf fachlich zu bewerten und Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Für den DOSB wird Dr. Olaf Tabor, Vorstand Leistungssport, teilnehmen. Die Abgeordneten erhalten die Möglichkeit, gezielt nachzufragen und ein breiteres Meinungsbild zu erhalten. Die Anhörung dient dazu, die unterschiedlichen Perspektiven zusammenzuführen und die Grundlage für mögliche Anpassungen im weiteren parlamentarischen Verfahren zu schaffen. Sie ist damit ein zentrales Element, in dem sich entscheidet, welche der vorgebrachten Argumente und Vorschläge in die finale Fassung des Gesetzes einfließen.

Nach der Anhörung werden die Berichterstatter der Koalitionsfraktionen die möglichen Änderungen beraten und der Ausschuss für Sport und Ehrenamt noch in der kommenden Woche oder in der letzten Sitzungswoche vor Sommerpause im Juli in einer sogenannten Beschlussempfehlung den Gesetzentwurf abändern. Die Zustimmung des Bundestages in zweiter und dritter Lesung ist dann der finale Schritt, dieser kann auch in der Juli-Sitzungswoche stattfinden. Der Bundesrat wird das Gesetz dann vermutlich erst im September abschließend beraten.

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